Artikel 32
Widerruf/Verfall
Die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, mit der ein Patent widerrufen oder für verfallen erklärt wird, wird vorgesehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 32
Widerruf/Verfall
Die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einer Entscheidung, mit der ein Patent widerrufen oder für verfallen erklärt wird, wird vorgesehen.
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