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Artikel 15 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1994

Artikel 15

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, zu dem die Vertragsparteien einander mitgeteilt haben, daß die innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten erfüllt sind.

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