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Artikel 4 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R - Protokoll A

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.2.1994

Artikel 4

Artikel 4

Die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik prüfen in Zweijahresabständen die Entwicklung ihres Handels mit Erzeugnissen, die in diesem Protokoll erfaßt werden. Eine erste Prüfung findet vor Ende 1994 statt. Im Lichte dieser Prüfungen und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zwischen den Partnern und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf diesem Gebiet fassen die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik Beschlüsse über mögliche Änderungen des Warenumfanges dieses Protokolls sowie über eine mögliche Weiterentwicklung der Regeln in bezug auf Preisausgleichssysteme.

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