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Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1993

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 618/1994

Inkrafttretensdatum

01.12.1993

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG RUMÄNIENS ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN

StF: BGBl. Nr. 618/1994

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. April 1992 bzw. 29. September 1993 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Dezember 1993 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Rumäniens, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

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