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Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 618/1994
Inkrafttretensdatum
01.12.1993
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG RUMÄNIENS ÜBER DIE BILATERALEN AUSSENWIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN
StF: BGBl. Nr. 618/1994
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 3. April 1992 bzw. 29. September 1993 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Dezember 1993 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung Rumäniens, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind
- vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken sowie den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
- in der Überzeugung, daß ein neues Abkommen über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
- im Einklang mit den in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,
- unter Berücksichtigung der im Dokument der Bonner Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa enthaltenen Verpflichtungen,
- ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen, wie folgt übereingekommen:
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