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Artikel 4 Abkommen zwischen Österreich und Rumänien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1993

Artikel 4

Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und Rumänien erfolgt in Übereinstimmung mit den Devisenvorschriften, die in jedem der beiden Staaten jeweils in Kraft stehen, in frei konvertierbarer Währung.

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