Artikel 3
(1) Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach den im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften insbesondere die Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, industriellem, technischem und technisch-wissenschaftlichem Gebiet, wie beispielsweise
- Land- und Forstwirtschaft,
- Tier- und Pflanzenzucht,
- Industrie und Gewerbe,
- Energie,
- Bergbau,
- Bauwesen,
- Umweltschutz und -technologie,
- Transport- und Fernmeldewesen,
- Fremdenverkehr,
- Bank-, Versicherungs- und Kreditwesen,
- angewandte Forschung,
- Berufsausbildung,
unterstützen und fördern.
(2) Die Vertragsparteien stimmen überein, daß in folgenden Bereichen besondere Kooperationsmöglichkeiten gegeben sind:
- Aufsuchung, Gewinnung, Verarbeitung und Nutzung von Rohstoffen,
- bessere Ausnützung bestehender Produktionskapazitäten,
- Erweiterung des Produktionsprogramms und Schaffung neuer Produktionen,
- Einsatz und Anwendung neuer Produktionstechnologien,
- Projektierung, Errichtung und Betrieb neuer Industrieanlagen und Transporteinrichtungen sowie Erweiterung und Modernisierung bereits bestehender Anlagen, nach Maßgabe des höchsten jeweils verfügbaren Standards der Umwelttechnologie,
- Gründung von Gemeinschaftsunternehmen und Direktinvestitionen in den Bereichen Produktion, Handel und Dienstleistungen,
- Niederlassungen, Handelsvertretungen und andere zwischen den beiden Staaten vereinbarte Kooperationsformen,
- Förderung von Technologietransfer und Know-how-Austausch,
- Austausch von statistischen und technischen Informationen, Dokumentationen, Publikationen, Lizenzen, Patenten ua.
- gemeinsame Projektdurchführung in Drittstaaten.
(3) Die Vertragsparteien werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten beider Staaten den Erfahrungs- und Informationsaustausch auch über Umgestaltungs- und Optimierungskonzepte, technologische Strategien sowie über Mechanismen und Gestaltungsmöglichkeiten der Marktwirtschaft als auch die Zusammenarbeit bei der Berufsausbildung und Managementschulung besonders fördern.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
