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Artikel 33 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1993

Artikel 33

In anderen Vereinbarungen bestimmte Handelsbeziehungen

Dieses Abkommen gilt für Handelsbeziehungen zwischen den einzelnen EFTA-Staaten einerseits und Rumänien andererseits, nicht jedoch für die Handelsbeziehungen zwischen einzelnen EFTA-Staaten, sofern nicht dieses Abkommen anderes vorsieht.

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