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Anlage4 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Israel

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

ANHANG IV

AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 7 BEZUG GENOMMEN WIRD

TABELLE A ZU ANHANG IV

Anlage4

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Waren- H.S.-

Nr. Code Warenbezeichnung Land

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27.02 Braunkohle, auch agglomeriert,

ausgenommen Gagat (Jet)

2702.10 - Braunkohle, auch in Pulverform, Österreich

aber nicht agglomeriert

27.09 Erdöle und Öle aus bituminösen Island

Mineralien, roh

27.10 2710.00 Erdöle und Öle aus bituminösen

Mineralien, ausgenommen rohe,

anderweitig weder genannte noch

inbegriffene Zubereitungen, die

70 Gewichtsprozent oder mehr

Erdöle oder Öle aus bituminösen

Mineralien enthalten, soweit

diese Öle den wesentlichen

Bestandteil dieser Zubereitungen

bilden

ex 2710.00 - Teilweise raffiniertes Öl, Island

einschließlich Topped Crudes

- Motorbenzin, ausgenommen

Flugbenzin

- Gasöl, Heizöl

- Schweröl

96.03 Besen, Bürsten und Pinsel

(einschließlich solcher, die

Teile von Maschinen, Apparaten

oder Fahrzeugen darstellen),

mechanische nicht motorbetriebene

Teppichkehrer zum Handgebrauch,

Mops und Staubwedel; Pinselköpfe

und ähnliche Waren zur

Herstellung von Pinseln und

ähnlichen Waren; Farbtupfer und

Farbroller; Wischer aus

Weichkautschuk (ausgenommen

Rollwischer):

ex 9603.00 - Besen und Bürsten (ausgenommen Island

Bürsten, wie sie für Teile von

Maschinen verwendet werden,

Farbroller, Wischer, Mops,

Künstlerpinsel und Zahnbürsten)

TABELLE B ZU ANHANG IV

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Waren- H.S.-

Nr. Code Warenbezeichnung Land

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72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Österreich

Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Finnland

Stahl Schweden

ex 7204.00 - Abfälle und Schrott, aus Eisen Liechtenstein

oder Stahl, ausgenommen Schweiz

Abfallblöcke aus Eisen oder Norwegen

Stahl

KAP. 72 Eisen und Stahl

KAP. 73 Waren aus Eisen und Stahl

ex Kap. - Erzeugnisse, die unter das Schweden

72 - 73 Abkommen zwischen Schweden und

der Montanunion fallen und

offensichtlich oder

wahrscheinlich für die

Herstellung von neuem Metall

verwendet werden

74.03 Kupfer, raffiniert, und

Kupferlegierungen,

unverarbeitet:

ex 7403.00 - Blöcke oder ähnliche

unverarbeitete Gußformen aus Österreich

umgeschmolzenem Kupfer und

Abfällen

74.04 7404.00 Abfälle und Schrott, aus Kupfer Österreich

76.02 7602.00 Abfälle und Schrott, aus Aluminium Österreich

89.08 8908.00 Schiffe und andere schwimmende

Konstruktionen, zum Abwracken Finnland

TABELLE C ZU ANHANG IV

ISRAEL

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Waren- H.S.-

Nr. Code Warenbezeichnung

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27.10 2710.00 Erdöle und Öle aus bituminösen Mineralien,

ausgenommen rohe, anderweitig weder genannte noch

inbegriffene Zubereitungen, die

70 Gewichtsprozent oder mehr Erdöle oder Öle aus

bituminösen Mineralien enthalten, soweit diese

Öle den wesentlichen Bestandteil dieser

Zubereitungen bilden

27.11 Erdölgase und andere gasförmige

Kohlenwasserstoffe

27.14 Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse

Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein

72.04 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl;

Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl

74.03 Kupfer, raffiniert, und Kupferlegierungen,

unverarbeitet

74.04 7404.00 Abfälle und Schrott, aus Kupfer

76.02 7602.00 Abfälle und Schrott, aus Aluminium

78.02 7802.00 Abfälle und Schrott, aus Blei

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