vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 5 EFTA - Überwachungsbehörde, Gerichtshof - Anpassungsprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Artikel 5

Wenn das Überwachungs- und Gerichtshof-Abkommen für Liechtenstein in Kraft tritt, werden die Zahl der Mitglieder der EFTA-Überwachungsbehörde und die Zahl der Richter des EFTA-Gerichtshofs erhöht.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)