vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage7 EWR-Abkommen - Anpassungsprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

ERKLÄRUNG DER REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

Anlage7

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein wird beim Inkrafttreten des EWR-Abkommens für Liechtenstein den Regierungen Österreichs, Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens jeweils die Beträge erstatten, die sie gemäß dem EWR-Abkommen zur Abdeckung des liechtensteinischen Anteils am Finanzierungsmechanismus geleistet haben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)