ERKLÄRUNG DER REGIERUNG FRANKREICHS
Anlage5
Frankreich nimmt zur Kenntnis, daß das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht auf Länder und Gebiete anwendbar ist, die gemäß den Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziiert sind.
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