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Anlage5 EWR-Abkommen - Anpassungsprotokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

ERKLÄRUNG DER REGIERUNG FRANKREICHS

Anlage5

Frankreich nimmt zur Kenntnis, daß das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht auf Länder und Gebiete anwendbar ist, die gemäß den Bestimmungen des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziiert sind.

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