vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage2 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien - Protokoll A

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1993

TABELLE VII ZU PROTOKOLL A

BULGARIEN

Anlage2

---------------------------------------------------------------------

Waren- HS/KN *1)-

nummer Code Warenbezeichnung

---------------------------------------------------------------------

13.02 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge;

Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar

und andere pflanzliche Schleime und

Verdickungsstoffe, auch modifiziert.

- Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge:

1302.12 - - aus Süßholz

15.05 Wollfett und Fettstoffe daraus, einschließlich

Lanolin

1505.90 - andere

15.18 ex 1518.00 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie

deren Fraktionen, gekocht, oxidiert,

dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch

Hitze im Vakuum oder im inerten Gas

polymerisiert, oder anders chemisch

modifiziert, ausgenommen solche der Nr. 15.16;

ungenießbare Mischungen oder Zubereitungen von

tierischen oder pflanzlichen Fetten oder Ölen

oder von Fraktionen verschiedener Fette oder

Öle dieses Kapitels, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen

39 - fette Pflanzenöle, flüssig, gemischt, für

technische oder industrielle Zwecke,

ausgenommen zur Herstellung von

Nahrungsmitteln für den menschlichen Genuß:

- - sonstige

90 - andere

15.19 Industrielle Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren; industrielle

Fettalkohole

- industrielle Monocarbonfettsäuren,

Raffinationsfettsäuren:

1519.11 - - Stearinsäure

1519.12 - - Ölsäure

ex 1519.19 - - sonstige:

10 - - - destillierte Fettsäuren

15.20 Glycerin, auch chemisch rein, Glycerinwasser

und Glycerinunterlaugen

1520.90 - andere, einschließlich synthetisches

Glycerin

17.04 Zuckerwaren (einschließlich weiße Schokolade),

nicht kakaohältig

1704.10 - Kaugummi, auch mit Zuckerüberzug

18.05 105.00 Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln

18.06 Schokolade und andere kakaohaltige

Nahrungsmittelzubereitungen

ex 1806.20 - andere Zubereitungen, in Form von Blöcken,

Tafeln, Rippen oder Riegeln, mit einem

Gewicht von mehr als 2 kg, sowie als

Flüssigkeit, Paste, Pulver, Granulat oder in

ähnlichen Formen, in Behältnissen oder

unmittelbaren Umschließungen, mit einem

Inhalt von mehr als 2 kg:

10 - - mit einem Kakaobuttergehalt von

31 Gewichtsprozent oder mehr oder mit

einem Kakaobutter- und Milchfettgehalt von

insgesamt 31 Gewichtsprozent oder mehr

- andere, in Blöcken, Tafeln, Rippen oder

Riegeln:

1806.31 - - gefüllt

1806.32 - - nicht gefüllt

1806.90 - andere

19.01 Malzuextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen von

Mehl, Grieß, Stärke oder Malzuextrakt, die

kein Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der

Nummern 04.01 bis 04.04, die kein Kakaopulver

oder weniger als 10 Gewichtsprozent

Kakaopulver enthalten, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen.

1901.10 - Zubereitungen für die Ernährung für Kinder,

in Aufmachungen für den Kleinverkauf

ex 1901.90 - andere:

90 - - sonstige

19.02 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer

Weise zubereitet, wie zB Spaghetti, Makkaroni,

Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli und

Cannelloni; Couscous, auch zubereitet

- ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch in

anderer Weise zubereitet:

ex 1902.19 - - sonstige:

- - - kein gewöhnliches Weizenmehl oder -grieß

enthaltend:

11 - - - nur Hartweizenmehl oder -grieß

enthaltend

90 - - - andere

19.04 Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt durch

Aufblähen oder Rösten von Getreide oder

Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);

Getreidekörner, ausgenommen Mais, vorgekocht

oder in anderer Weise zubereitet

1904.10 - Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt

durch Aufblähen oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen

19.05 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und andere

Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere

Oblattenkapseln, wie sie für Arzneiwaren

verwendet werden, Siegeloblatten, getrockneter

Mehl- oder Stärkemehlteig in Blättern und

ähnliche Erzeugnisse

1905.30 - Kekse und ähnliche haltbare Backwaren, mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln; Waffeln

1905.90 - andere

21.01 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee,

Tee oder Mate und Zubereitungen auf der

Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage

von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorie

und anderer gerösteter Kaffee-Ersatz sowie

Auszüge und Konzentrate davon.

ex 2101.10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, und Zubereitungen auf der Grundlage

solcher Auszüge, Essenzen oder Konzentrate

oder auf der Grundlage von Kaffee:

- - Auszüge, Essenzen oder Konzentrate:

11 - - - mit einem Trockensubstanzgehalt auf der

Grundlage von Kaffee von

95 Gewichtsprozent oder mehr

- - Zubereitungen:

99 - - - andere

21.02 Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine der

Nummer 30.02); zubereitete Backtreibmittel in

Pulverform:

ex 21.02.10 - Hefen, aktiv:

- - Preßhefe:

31 - - - Trockenhefe

39 - - - andere

ex 21.02.20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige

Mikroorganismen, tot:

- - Hefen, nicht aktiv:

11 - - - in Tabletten, Würfeln oder ähnlicher

Form oder in unmittelbaren

Umschließungen mit einem Nettoinhalt von

nicht mehr als 1 kg

19 - - - andere

2102.30 - zubereitete Backtreibmittel in Pulverform

21.03 Zubereitungen von Gewürzsoßen und zubereitete

Gewürzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel;

Senfmehl, auch zubereitet, und Senf

2103.20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen

ex 2103.90 - andere:

90 - - sonstige

21.05 2105.00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt

21.06 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig weder

genannt noch inbegriffen

2106.10 - Eiweißkonzentrate und texturierte

Eiweißstoffe

ex 2106.90 - andere

- - sonstige:

91 - - - kein Milchfett, Milcheiweiß, Saccharose,

Isoglucose oder Stärke oder weniger als

1,5% Milchfett, 2,5% Milcheiweiß,

5% Saccharose oder Isoglucose,

5% Glucose oder Stärke enthaltend

99 - - - andere

22.01 Wasser, einschließlich natürliches oder

künstliches Mineralwasser und mit Kohlensäure

versetztes Wasser, ohne Zusatz von Zucker oder

anderen Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen; Eis und Schnee.

2201.90 - andere

22.02 Wasser, einschließlich Mineralwasser und mit

Kohlensäure versetztes Wasser, mit Zusatz von

Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Geruchs-

oder Geschmacksstoffen, sowie andere

nichtalkoholische Getränke, ausgenommen Säfte

von Früchten oder Gemüsen der Nummer 20.09

2202.90 - andere

22.03 2203.00 Bier, aus Malz hergestellt.

22.05 Wermutwein und anderer Wein aus frischen

Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen

aromatisiert.

2205.10 - in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l

oder weniger

---------------------------------------------------------------------

*1) Kombinierte Nomenklatur

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)