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Anlage1 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Bulgarien - Protokoll A

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1993

TABELLE I ZU PROTOKOLL A

ÖSTERREICH

Anlage1

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Zollsatz

HS-Nr. Warenbezeichnung in Vol. % oder in

Schilling pro

100 kg *1)

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0403 Buttermilch, Sauermilch und Sauerrahm,

Joghurt, Kefir sowie andere fermentierte

oder gesäuerte Milch und Rahm, auch

eingedickt oder mit Zusatz von Zucker

oder anderen Süßungsmitteln oder mit

Geruchs- und Geschmacksstoffen oder mit

Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao:

10 - Joghurt:

B - andere b.T.

90 - sonstige:

B - andere b.T.

0710 Gemüse (auch in Wasserdampf oder Wasser

gekocht), gefroren:

40 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.t.

0711 Gemüse, vorübergehend haltbar gemacht (zB

durch gasförmiges Schwefeldioxid, in

Salzlake, schwefeliger Säure oder anderen

Konservierungsmitteln), in diesem Zustand

für den unmittelbaren Genuß nicht geeignet.

90 - andere Gemüse; Gemüsemischungen:

ex E - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata), ausgenommen

Gemüsemischungen b.T.

1519 Industrielle Monocarbonfettsäuren;

Raffinationsfettsäuren; industrielle

Fettalkohole FREI

1702 Andere Zucker, einschließlich chemisch

reine Lactose, Maltose, Glucose und

Fructose (Lävulose), fest; Zuckersyrupe

ohne Zusatz von Geruchs-, Geschmacks-

oder Farbstoffen; Kunsthonig, auch mit

natürlichem Honig gemischt; Zucker und

Melassen, karamelisiert:

50 - chemisch reine Fructose b.T.

90 - andere, einschließlich Invertzucker:

B - Malzzucker (Maltose):

1 - chemisch rein FREI

1704 Zuckerwaren (einschließlich weiße b.T.

Schokolade), nicht kakaohaltig

1806 Schokolade und andere kakaohaltige b.T.

Nahrungsmittelzubereitungen

1901 Malzextrakt; Nahrungsmittelzubereitungen

von Mehl, Grieß, Stärke oder Malzextrakt,

die kein Kakaopulver oder weniger als

50 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen;

Nahrungsmittelzubereitungen von Waren der

Nummern 0401 bis 0404, die kein

Kakaopulver oder weniger als

10 Gewichtsprozent Kakaopulver enthalten,

anderweitig weder genannt noch inbegriffen b.T.

1902 Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit

Fleisch oder anderen Stoffen) oder in

anderer Weise zubereitet, wie zB

Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne,

Gnocchi, Ravioli und Canelloni; Couscous,

auch zubereitet.

(10) - ungekochte Teigwaren, weder gefüllt noch

in anderer Weise zubereitet:

11 - - Eier enthaltend b.T.

19 - - sonstige b.T.

20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht oder in

anderer Weise zubereitet:

ex 20 - gefüllte Teigwaren, auch gekocht

oder in anderer Weise zubereitet,

andere als Erzeugnisse, die mehr

als 20 Gewichtsprozent Wurst,

Fleisch, Innereien oder anderen

Schlachtanfall, Fisch, Krebstiere

oder andere wirbellose

Wassertiere oder eine Kombination

davon enthalten b.T.

30 - andere Teigwaren b.T.

40 - Couscous b.T.

1903 00 Tapioka und Tapioka-Ersatzstoffe aus Stärke

zubereitet, in Form von Flocken, Graupen,

Perlen u. dgl. b.T.

1904 Nahrungsmittelzubereitungen, hergestellt

durch Aufblähen oder Rösten von Getreide

oder Getreideerzeugnissen (zB Corn Flakes);

Getreidekörner, ausgenommen Mais,

vorgekocht oder in anderer Weise

zubereitet b.T.

1905 Brot, Konditorwaren, Feinbackwaren und

andere Backwaren, auch kakaohaltig;

Hostien, leere Oblatenkapseln, wie sie für

Arzneiwaren verwendet werden,

Siegeloblaten, getrockneter Mehl- oder

Stärkemehlteig in Blättern oder ähnliche

Erzeugnisse b.T.

2001 Gemüse, Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht

90 - andere:

E - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) b.T.

2004 Anderes Gemüse, ohne Essig oder Essigsäure

zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren:

90 - anderes Gemüse und Gemüsemischungen:

B - andere:

ex 1 - Zuckermais (Zea mays var.

saccharata), ausgenommen

Gemüsemischungen b.T.

2005 Anderes Gemüse, ohne Essig oder

Essigsäure zubereitet oder haltbar

gemacht, nicht gefroren:

20 - Kartoffeln:

ex 20 - in Form von Mehl, Grieß oder

Flocken b.T.

80 - Zuckermais (Zea mays var. saccharata) 13% *2) +b.T.

2008 Früchte und andere genießbare

Pflanzenteile, in anderer Weise

zubereitet oder haltbar gemacht, auch

mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln oder von Alkohol,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

(90) - andere, einschließlich Mischungen,

ausgenommen die der Unternummer 2008.19:

99 - sonstige:

B - andere genießbare Pflanzenteile

B - Mais b.T.

2101 Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf

der Grundlage dieser Waren oder auf der

Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate;

geröstete Zichorie und anderer gerösteter

Kaffee-Ersatz sowie Auszüge und Konzentrate

davon:

10 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Kaffee und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der Grundlage von

Kaffee:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von

Kaffee:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus

Tee oder Mate und Zubereitungen auf der

Grundlage solcher Auszüge, Essenzen oder

Konzentrate oder auf der Grundlage von

Tee oder Mate:

A - Zubereitungen auf der Grundlage von

Tee oder Mate:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

30 - geröstete Zichorie und anderer

gerösteter Kaffee-Ersatz sowie Auszüge,

Essenzen und Konzentrate davon:

B - andere b.T.

2102 Hefen (aktiv oder nicht); andere einzellige

Mikroorganismen, tot (ausgenommen Vaccine

der Nummer 3002); Zubereitete

Backtreibmittel in Pulverform:

20 - Hefen, nicht aktiv; andere einzellige

Mikroorganismen, tot:

A - Hefen, nicht aktiv FREI

2103 Zubereitungen für Gewürzsoßen und

zubereitete Gewürzsoßen;

zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl,

auch zubereitet, und Senf:

10 - Sojasoße 13%

min. 220,-

20 - Tomatenketchup und andere Tomatensoßen 13%

min. 220,-

90 - andere:

A - Zubereitungen für Gewürzsoßen, auf

der Grundlage von Mehl, Grieß,

Stärke oder Malzextrakt b.T.

B - andere 13%

min. 220,-

2104 Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür; zusammengesetze homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen

10 - Suppen und Brühen sowie Zubereitungen

dafür 6%

min. 110,-

20 - Zusammengesetzte homogenisierte

Nahrungsmittelzubereitungen:

B - andere 6%

min. 110,-

2105 00 Speiseeis, auch mit Kakaogehalt b.T.

2106 Nahrungsmittelzubereitungen, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen:

10 - Eiweißkonzentrat und texturierte

Eiweißstoffe:

ex 10 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem

Milcheiweißgehalt von

2,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker,

von 5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

90 - andere

B - andere:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem Zuckergehalt,

gerechnet als Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr oder

mit einem Stärkegehalt von

5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

2 - andere:

b - andere:

1 - Eiweiß-Hydrolysate und

Autolysat-Hefen 14%

min. 130,-

2202 Wasser, einschließlich Mineralwasser und

mit Kohlensäure versetztes Wasser, mit

Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen, sowie andere

nichtalkoholische Getränke, ausgenommen

Säfte von Früchten oder Gemüsen der

Nr. 2009:

10 - Wasser, einschließlich Mineralwasser

und mit Kohlensäure versetztes Wasser,

mit Zusatz von Zucker oder anderen

Süßungsmitteln, Geruchs- oder

Geschmacksstoffen:

A - mit Zusatz von Zucker b.T.

B - andere FREI

90 - andere:

A - von Erzeugnissen der Nr. 0401, 0402

oder 0404 b.T.

B - andere:

1 - mit Zusatz von Zucker b.T.

2 - sonstige FREI

2203 Bier, aus Malz hergestellt b.T.

2905 Acyclische Alkohole und ihre Halogen-,

Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate:

(40) - andere mehrwertige Alkohole:

43 - - Mannit FREI

44 - - D-Glucit (Sorbit) FREI

2915 Gesättigte acyclische Monocarbonsäuren

und deren Anhydride, Halogenide,

Peroxide und Peroxysäuren; deren

Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - Ameisensäure, deren Salze und Ester:

13 - - Ester der Ameisensäure:

ex 13 - Ester von Mannit oder

D-Glucit (Sorbit) FREI

(30) - Ester der Essigsäure:

39 - - sonstige:

B - andere:

ex B - Ester von Mannit oder

D-Glucit (Sorbit) FREI

90 - andere:

ex 90 - Ester von Mannit oder D-Glucit

(Sorbit) FREI

2916 Ungesättigte acyclische Monocarbonsäuren,

deren Anhydride, Halogenide, Peroxide und

Peroxysäuren; deren Halogen-, Sulfo-,

Nitro- oder Nitrosoderivate:

(10) - ungesättigte acyclische

Monocarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und

deren Derivate:

19 - - sonstige:

ex 19 - Ester von Mannit oder

D-Glucit (Sorbit) FREI

2917 Polycarbonsäuren, deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder

Nitrosoderivate:

(10) - acyclische Polycarbonsäuren, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

19 - - sonstige:

ex 19 - Methylenbernsteinsäure,

deren Salze und Ester FREI

2918 Carbonsäuren mit zusätzlichen

Sauerstoffunktionen und deren Anhydride,

Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren;

deren Halogen-, Sulfo-, Nitro oder

Nitrosoderivate:

(10) - Carbonsäuren mit Alkoholfunktion, aber

ohne andere Sauerstoffunktion, deren

Anhydride, Halogenide, Peroxide,

Peroxysäuren und deren Derivate:

11 - - Milchsäure, deren Salze und Ester FREI

14 - - Zitronensäure FREI

15 - - Salze und Ester der Zitronensäure FREI

19 - - sonstige:

ex 19 - Glycerinsäure, Glycolsäure,

Zuckersäure, Isozuckersäure,

Heptazuckersäure; deren Salze

und Ester FREI

2932 Heterozyclische Verbindungen, nur mit

einem oder mehreren

Sauerstoffheteroatomen:

(10) - Verbindungen mit nicht kondensiertem

(auch hydriertem) Furanring in der

Struktur:

19 - - sonstige:

ex 19 - wasserfreie Mannit- und

D-Glucit-(Sorbit-)-

Verbindungen, ausgenommen

Maltol und Isomaltol FREI

90 - andere:

ex 90 - wasserfreie Mannit- und

D-Glucit-(Sorbit-)-Verbindungen,

ausgenommen Maltol und Isomaltol FREI

ex 90 - alpha-Methylglucosid FREI

2940 00 Zucker, chemisch rein, ausgenommen

Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose

und Fructose (Lävulose); Zuckerether und

Zuckerester und deren Salze, ausgenommen

Erzeugnisse der Nummer 2937, 2938 oder

2939:

ex - Sorbose, deren Salze und Ester FREI

2941 Antibiotika:

10 - Penicilline und deren Derivate mit

Penicillansäurestrukur; deren Salze FREI

3001 Drüsen und andere Organe für

organo-therapeutische Zwecke, getrocknet,

auch in Pulverform, Auszüge aus Drüsen

oder anderen Organen und ihren Sekreten,

für organo-therapeutische Zwecke; Heparin

und dessen Salze; andere menschliche oder

tierische Stoffe, für therapeutische oder

prophylaktische Zwecke zubereitet,

anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

90 - andere:

ex 90 - Heparin und dessen Salze 8%

3501 Kasein, Kaseinate und andere b.T.

Kaseinderivate; Kaseinleime

3505 Dextrine und andere modifizierte Stärken

(zB Quellstärke oder veresterte Stärke);

Leime auf der Grundlage von Stärken,

Dextrinen oder anderen modifizierten

Stärken:

10 - Dextrine und andere modifizierte

Stärken:

A - Stärkeether und -Ester:

2 - andere 8%

3506 Zubereitete Leime und andere

zubereitete Klebstoffe, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen; zur

Verwendung als Leime oder Klebstoffe

geeignete Erzeugnisse in Aufmachungen

für den Kleinverkauf als Leime oder

Klebstoffe, die 1 kg oder weniger

enthalten:

10 - zur Verwendung als Leime oder

Klebstoffe geeignete Erzeugnisse in

Aufmachungen für den Kleinverkauf als

Leime oder Klebstoffe, die 1 kg oder

weniger enthalten:

ex 10 - auf der Grundlage einer

Natriumsilikatemulsion oder

Kunstharzemulsionen FREI

(90) - sonstige:

99 - - andere:

ex 99 - auf der Grundlage einer

Natriumsilikatemulsion oder

Kunstharzemulsionen FREI

3507 Enzyme; Zubereitete Enzyme, anderweitig

weder genannt noch inbegriffen:

90 - andere:

A - Zubereitete Enzyme, die Nährstoffe

enthalten:

1 - mit einem Milchfettgehalt von

1,5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Milcheiweißgehalt

von 2,5 Gewichtsprozent oder

mehr oder mit einem

Zuckergehalt, gerechnet als

Invertzucker, von

5 Gewichtsprozent oder mehr

oder mit einem Stärkegehalt

von 5 Gewichtsprozent oder mehr b.T.

3823 Zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder Gießereikerne;

chemische Erzeugnisse und Zubereitungen

der chemischen Industrie oder verwandter

Industrien (einschließlich solcher, die

nur aus Mischungen natürlicher

Erzeugnisse bestehen), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen; Rückstände der

chemischen Industrie oder verwandter

Industrien, anderweitig weder genannt noch

inbegriffen:

10 - zubereitete Bindemittel für

Gießereiformen oder Gießereikerne:

C - andere 8%

90 - andere:

ex B - Erzeugnisse aus dem Sorbitkracken 8%

3911 Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze,

Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und

andere Waren im Sinne der Anmerkung 3 zu

diesem Kapitel, anderweitig weder genannt

noch inbegriffen, in Rohformen:

10 - Petroleumharze, Cumaronharze, Inden-

oder Cumaron-Inden-Harze und

Polyterpene:

ex 10 - Klebstoffe auf der Grundlage

von Emulsionen dieser

Unternummer FREI

90 - andere:

ex 90 - Klebstoffe auf der Grundlage

von Emulsionen dieser

Unternummer FREI

3913 Natürliche Polymere (zB Alginsäure) und

modifizierte natürliche Polymere (zB

gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate

des Naturkautschuks), anderweitig weder

genannt noch inbegriffen, in Rohformen:

90 - andere:

ex 90 - Dextran 6%

ex 90 - sonstige, ausgenommen gehärtete

Eiweißstoffe und chemische

Derivate des Naturkautschuks 8%

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*1) Anmerkung: b.T. = beweglicher Teilbetrag

*2) Das industrielle Element der Abgabe wird bei Inkrafttreten auf 9%, nach 1 Jahr auf 5% und nach 2 Jahren auf 0% reduziert.

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