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Artikel 1 GATT - Beihilfendisziplin auf dem Stahlsektor

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.11.1991

Artikel 1

1. Die USA und Österreich erkennen an, daß zur Vermeidung von Handelsverzerrungen in der Uruguay-Runde multilateraler Handelsverhandlungen neue allgemeine Disziplinen vereinbart werden müssen.

2. Die USA und Österreich sind sich der wirtschaftlichen Bedeutung des Stahlsektors für ihre Volkswirtschaften bewußt, wie auch der historischen Entwicklung staatlicher Praktiken zur Unterstützung und Behinderung des freien Marktzuganges, die seit vielen Jahren zu einer Verzerrung des Stahlhandels führen, sowie der anderen spezifischen Merkmale dieses Sektors.

3. Bis zur Einführung neuer GATT-Disziplinen im Rahmen der Uruguay-Runde sind die USA und Österreich übereingekommen, diesen bilateralen Konsens zu schließen, der im wesentlichen darauf abzielt,

4. Dieser Konsens soll die Verwirklichung der in Absatz 3 genannten Ziele erleichtern, ohne die Position der USA oder Österreichs in den Verhandlungen über allgemeine Disziplinen für Beihilfen, Streitbeilegung oder tarifliche und nichttarifliche Maßnahmen im Rahmen des GATT oder des Übereinkommens zur Auslegung und Anwendung der Artikel VI, XVI und XXIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens zu beeinträchtigen. Die USA und Österreich erkennen an, daß dieser Konsens die Ergebnisse der Uruguay-Runde multilateraler Handelsverhandlungen oder die in dieser Runde ausgehandelten Techniken und Modalitäten zur Einführung von Disziplinen, die im Rahmen allgemeiner Vorschriften oder in sonstiger Form auf den Stahlsektor Anwendung finden können, nicht vorentscheidet.

5. Die USA und Österreich bekräftigen, daß es in ihrem beiderseitigem Interesse liegt, gemeinsam in der Uruguay-Runde auf eine multilaterale Einigung auf Regeln zur Einführung wirksamer Disziplinen für staatliche Unterstützungen und für die Beschränkung tariflicher und nichttariflicher Maßnahmen hinzuarbeiten, die mit den Zielen und Grundsätzen dieses Konsens in Einklang stehen. Zu diesem Zweck kommen die USA und Österreich überein, ihre Bemühungen zu koordinieren, um in der Uruguay-Runde GATT-Regeln sicherzustellen, die öffentliche Beihilfen an den Stahlsektor verhindern, die durch diesen Konsens verboten werden.

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