vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage1 Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

ANLAGE

ZUM ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ZUR REGELUNG VON FRAGEN GEMEINSAMEN INTERESSES IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUKLEAREN SICHERHEIT UND DEM STRAHLENSCHUTZ

Anlage1

Zu Artikel 6, Absatz 2 des Abkommens werden folgende Angaben übermittelt:

Zu den kernenergetischen Reaktoren werden darüber hinaus insbesondere folgende Angaben angeführt:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)