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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.3.1985

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 147/1985

Inkrafttretensdatum

13.03.1985

Langtitel

ABKOMMEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIETE DES FREMDENVERKEHRS ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN

StF: BGBl. Nr. 147/1985

Ratifikationstext

Dieses Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11 am 13. März 1985 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG UND DIE REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN

HABEN

FOLGENDES VEREINBART:

______________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 131/1956

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