vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 11 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ägypten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.3.1985

Artikel 11

Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Datum in Kraft, an dem die Regierung der Arabischen Republik Ägypten der Österreichischen Bundesregierung mitteilt, daß die nach ägyptischem Recht erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Geschehen zu Graz am 11. November 1983 in drei Urschriften, jede in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle drei Texte in gleicher Weise authentisch sind. Im Falle unterschiedlicher Auslegung ist der englische Text maßgebend.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)