Artikel 6
Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung des Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 6
Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung des Abkommens sind auf diplomatischem Wege beizulegen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)