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§ 2 Befähigungsnachweis für die gebundenen Gewerbe der Technischen Büros auf bestimmten Fachgebieten
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01.8.1978 bis 29.11.1990 (BGBl. Nr. 725/1990)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Prüfungsstoff
Rechtskunde
Betriebswirtschaftslehre
Prüfungsdauer