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§ 3 Erklärung von Vieh- und Fleischmärkten zu Richtmärkten
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
aktuell keine Fassung in Kraft
24.12.1994 bis 31.12.1995 (BGBl. Nr. 1017/1994)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Vormarkt
Hauptmarkt