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EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.3.1977

§ 0

EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Kurztitel

EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 123/1977

Inkrafttretensdatum

22.03.1977

Beachte

Das Abkommen zwischen Österreich und der EWG zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EWG einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich, BGBl. Nr. 180/1976 ist vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt, daher auch diese Kundmachung.

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers vom 8. März 1977 betreffend die Anwendung des am 11. Juni 1975 unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich *) auf Griechenland und die Türkei

StF: BGBl. Nr. 123/1977

Präambel/Promulgationsklausel

________________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 180/1976

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