ARTIKEL 7
Die Vertragsparteien werden einander beim Austausch von Fachleuten und Praktikanten sowie von Informationen auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs, der Hotellerie, der Gastronomie und der touristischen Raumplanung unterstützen und nach Möglichkeit die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Errichtung touristischer Anlagen und der Lieferung von Ausstattungen für diese sowie die Tätigkeit der daran interessierten Unternehmen fördern.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)