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Artikel 9 Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Rumänien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.5.1975

Artikel 9

Die rumänische Vertragspartei hat in Wien eine Werbestelle für den Fremdenverkehr errichtet. Auf Wunsch der Republik Österreich wird die Sozialistische Republik Rumänien die Errichtung einer österreichischen Werbestelle für den Fremdenverkehr auf seinem Hoheitsgebiet ermöglichen und unterstützen. Für die Tätigkeit einer solchen österreichischen Werbestelle gelten die gleichen Bedingungen wie für die rumänische Werbestelle in Österreich.

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