Wetterbuch.
§ 202
Die Ergebnisse aller Wettermessungen und ‑untersuchungen sind in einem eigenen Wetterbuch einzutragen. Das Wetterbuch ist mindestens ein Jahr aufzubewahren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Wetterbuch.
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Die Ergebnisse aller Wettermessungen und ‑untersuchungen sind in einem eigenen Wetterbuch einzutragen. Das Wetterbuch ist mindestens ein Jahr aufzubewahren.
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