Artikel 1
Rückkehrausweise, die österreichischen Staatsbürgern von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 25. Juni 1996, ABl. L 168/4, ausgestellt werden, werden als Paßersatz anerkannt.
Zuletzt aktualisiert am
20.02.2018
Gesetzesnummer
10006030
Dokumentnummer
NOR12066206
alte Dokumentnummer
N4199761125J
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