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Artikel 4 Richtungsverlauf der B 50 Burgenland Straße und D 61 (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.9.1994

Artikel 4

Die auf dem slowakischen Gebiet liegende Autobahn D 61 wird bis an die österreichische Staatsgrenze vierspurig und die Verkehrsverbindung der Südumfahrung Kittsee auf österreichischem Gebiet bis an die Staatsgrenze mit der Slowakischen Republik zweispurig mit einer künftig vierspurigen Ausbaumöglichkeit geführt.

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