vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 2 Richtungsverlauf der B 50 Burgenland Straße und D 61 (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.9.1994

Artikel 2

Die Vertragsparteien setzen als Anschlußstelle der Südumfahrung Kittsee und der Autobahn D 61 jenen ca. 700 m östlich der Achse der Eisenbahntrasse Pama-Kittsee liegenden und im Artikel 3 angeführten Punkt fest, wo die Richtung der Verkehrsverbindungen in einer Geraden, ungefähr in Richtung Südost, senkrecht zur oben angeführten Eisenbahntrasse, verläuft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)