§ 3
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 2. August 1990 über die Anerkennung von Schifferausweisen österreichischer Staatsbürger als Paßersatz, BGBl. Nr. 540, außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)