vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art. 1 § 15 ZDBR-GO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Tätigkeitsbericht

§ 15

Der nach § 54 Abs. 2 ZDG zu erstellende Tätigkeitsbericht hat vor allem zu enthalten:

  1. 1. die bei der Vollziehung des Zivildienstgesetzes gemachten Erfahrungen;
  2. 2. die Darstellung von Rechtsfragen, die von verschiedenen Senaten des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten nicht einheitlich beantwortet wurden;
  3. 3. wichtige Entscheidungen über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung;
  4. 4. Anregungen für allfällige Änderungen der vom Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten anzuwendenden Bestimmungen des Zivildienstgesetzes oder der gegenständlichen Geschäftsordnung;
  5. 5. Angaben über Art und Umfang der in § 43 Abs. 2 ZDG erwähnten Aufgaben sowie über Art und Umfang ihrer Erledigung.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)