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Artikel 2 Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.1978

Artikel 2

Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

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