Artikel 2
Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.
Schlagworte
Diplomatenpaß
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026
Gesetzesnummer
10005453
Dokumentnummer
NOR12060270
alte Dokumentnummer
N4197832172L
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