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Artikel 2 Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.1978

Artikel 2

Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

Schlagworte

Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10005453

Dokumentnummer

NOR12060270

alte Dokumentnummer

N4197832172L

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