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Artikel 1 Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.7.1978

Artikel 1

Österreichische Staatsbürger, die Inhaber eines gültigen oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufenen Reisepasses, eines gültigen Diplomatenpasses, Dienstpasses, Sammelreisepasses in Verbindung mit einem amtlich ausgestellten Ausweis, aus dem die Identität zu ersehen ist, Personalausweises oder Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Griechenland sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10005453

Dokumentnummer

NOR12060269

alte Dokumentnummer

N4197832171L

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