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Anlage VerwMG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.11.1975

Anlage

BESCHREIBUNG DER VERWUNDETENMEDAILLE

1 Verwundetenmedaille erster Klasse

  1. a) Kleinod: Kreisrund, vergoldet, Durchmesser 40 mm. Die Vorderseite zeigt, verteilt auf die gesamte Fläche, zwei nach links und zwei nach rechts geneigte zusammenhängede Lorbeerblätter samt Beeren, wobei das untere rechte Lorbeerblatt eine Bruchstelle aufweist. Entlang des Randes der unteren Hälfte zeigt es die Aufschrift „IM DIENSTE VERLETZT“. Die Rückseite des Kleinods zeigt den Adler des Österreichischen Staatswappens. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine vergoldete Öse hergestellt.
  2. b) Band: Feldgrün, 45 mm breit, dreieckig gefaltet, beiderseits mit einem je 5 mm breiten, blutroten Randstreifen versehen. Im Falle einer wiederholten Verleihung der Verwundetenmedaille derselben Klasse ist die Zahl der Medaillen auf dem Band der jeweils zuletzt verliehenen Medaille durch die entsprechende Zahl 2 mm breiter, blutroter Mittelstreifen ersichtlich zu machen, wobei mehr als vier Medaillen durch fünf Mittelstreifen zu kennzeichnen sind.

2 Verwundetenmedaille zweiter Klasse

  1. a) Kleinod: Kreisrund, versilbert, Durchmesser 40 mm. Die Vorderseite zeigt, verteilt auf die gesamte Fläche, zwei nach links und zwei nach rechts geneigte zusammenhängende Lorbeerblätter samt Beeren, wobei das untere rechte Lorbeerblatt eine Bruchstelle aufweist. Entlang des Randes der unteren Hälfte zeigt es die Aufschrift „IM DIENSTE VERLETZT“. Die Rückseite des Kleinods zeigt den Adler des Österreichischen Staatswappens. Die Verbindung der Medaille mit dem dreieckig gefalteten Band wird durch eine versilberte Öse hergestellt.
  2. b) Band: Feldgrün, 45 mm breit, dreieckig gefaltet, beiderseits mit einem je 5 mm breiten, blutroten Randstreifen versehen. Im Falle einer wiederholten Verleihung der Verwundetenmedaille derselben Klasse ist die Zahl der Medaillen auf dem Band der jeweils zuletzt verliehenen Medaille durch die entsprechende Zahl 2 mm breiter, blutroter Mittelstreifen ersichtlich zu machen, wobei mehr als vier Medaillen durch fünf Mittelstreifen zu kennzeichnen sind.

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2021

Gesetzesnummer

10005414

Dokumentnummer

NOR12060029

alte Dokumentnummer

N4197514763L

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