Artikel 78
Artikel 78. Unter Anwendung einer optimalen Zeiteinteilung hat die Organisation die Anzahl, Intensität und Dauer der Routineinspektionen auf jenes Mindestmaß zu beschränken, das mit der wirksamen Durchführung der in diesem Abkommen vorgesehenen Sicherheitskontrollverfahren vereinbar ist, und die ihr zur Verfügung stehenden Mittel für Inspektionen auf bestmögliche und wirtschaftlichste Weise auszunützen.
Zuletzt aktualisiert am
03.11.2022
Gesetzesnummer
10005375
Dokumentnummer
NOR12059782
alte Dokumentnummer
N4197234922L
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