§ 1.
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hörsching werden die im § 2 näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinde Neubau (Gerichtsbezirk Linz-Land) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.
Zuletzt aktualisiert am
02.03.2023
Gesetzesnummer
10005355
Dokumentnummer
NOR12059567
alte Dokumentnummer
N4197011677Y
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)