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Artikel 3 Sichtvermerkzwang - Aufhebung für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe (Uruguay)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1961

Artikel 3

Diese Begünstigungen finden keine Anwendung auf uruguayische Staatsangehörige, die sich nach Österreich in der Absicht begeben wollen, dort einen Beruf oder eine entgeltliche oder auf Erwerb gerichtete Tätigkeit auszuüben.

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