§ 0
Übereinkommen betreffend die Staatsbürgerschaft
Kurztitel
Übereinkommen betreffend die Staatsbürgerschaft
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 175/1924
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.03.1924
Unterzeichnungsdatum
06.04.1922
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Langtitel
(Übersetzung.)
Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft.
StF: BGBl. Nr. 175/1924
Änderung
BGBl. Nr. 275/1929 (K – Geltungsbereich)
Sprachen
Französisch, Italienisch
Vertragsparteien
*Italien 175/1924 *Polen 275/1929
Sonstige Textteile
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 12. Oktober 1923.
Ratifikationstext
Die österreichische Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 1924, die italienische am 21. Februar 1924 hinterlegt. Das vorstehende Übereinkommen ist daher im Sinne seines Artikels 5, Absatz 4, am 8. März 1924 zwischen Österreich und Italien in Geltung getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident erklärt das am 6. April 1922 in Rom abgeschlossene Übereinkommen zwischen Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, dem Königreiche der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, betreffend die Staatsbürgerschaft, welches also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich seine gewissenhafte Erfüllung.
Übereinkommen.
Österreich, Ungarn, Italien, Polen, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen und der Tschecho-Slowakei, von dem Wunsche beseelt, die die Staatsbürgerschaft betreffend Fragen durch ein Übereinkommen zu regeln,
haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
welche nach Hinterlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2025
Gesetzesnummer
10005187
Dokumentnummer
NOR11005271
alte Dokumentnummer
N4192410507G
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