vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Afrikanischer Entwicklungsfonds - Beitrag

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.8.1999

§ 1

Der Bund leistet an den Afrikanischen Entwicklungsfonds zur 8. allgemeinen Wiederauffüllung seiner Mittel einen Beitrag in Höhe von 363 301 053 Schilling.