vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Afrikanische Entwicklungsbank - 5. allgemeine Kapitalerhöhung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1999

§ 1

Der Bund zeichnet bei der Afrikanischen Entwicklungsbank im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung einen Höchstbetrag von 3 780 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 10 000 Rechnungseinheiten.