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§ 1 Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.1998

§ 1

(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.

(2) Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.

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