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§ 5 1. Euro-FinBeG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1998

§ 5

Der Emittent darf die Anleihebedingungen anläßlich der Umstellung dergestalt ändern, daß der Anspruch auf die Ausgabe von Urkunden, die auf Euro lauten, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

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