vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 Euro-Bundesanleihenumstellungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1998

§ 5

Der Bund wird für die Schilling-Sammelurkunde der umzustellenden Schilling-Anleihe anläßlich der Umstellung eine entsprechende Sammelurkunde in Euro gegen Vernichtung der Schilling-Sammelurkunde ausstellen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)