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§ 1 Euro-Bundesanleihenumstellungsgesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1998

§ 1

Im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:

  1. 1. Anleihen: die Teilschuldverschreibungen des Bundes;
  2. 2. Stückelung: die Unterteilung einer Anleihe in Teilschuldverschreibungen mit einem bestimmten Nennwert;
  3. 3. Umrechnungsfaktor: der unwiderruflich gemäß Art. 109l (4) erster Satz EG-V festgelegte Umrechnungskurs, zu dem die Schilling-Währung durch die Euro-Währung ersetzt wird.

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