Artikel 2
(1) Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Republik Rumänien über die Außerkraftsetzung des Zahlungsabkommens vom 12. Juli 1950 und dem Übergang zum Zahlungsverkehr in frei konvertierbarer Währung vom 11. April 1973 *1).
(2) Abkommen über die industrielle, wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien vom 20. Februar 1968.
---------------------------------------------------------------------
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 283/1973.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)