§ 0
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.
Kurztitel
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Aufheb.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 663/1995
Inkrafttretensdatum
04.10.1995
Langtitel
Einvernehmliche Außerkraftsetzung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits, und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien andererseits, über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
StF: BGBl. Nr. 663/1995
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