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§ 1 Internationaler Währungsfonds - Beitrag zum ESAF Treuhandfonds

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.6.1995

§ 1

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von 50 Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit bis zu zehn Jahren vorzunehmen.

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