§ 8
Die auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften und internationaler Abkommen bestehenden Befreiungen von den Verbrauchsteuern bleiben unberührt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Die auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften und internationaler Abkommen bestehenden Befreiungen von den Verbrauchsteuern bleiben unberührt.
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