Betrieb und Nutzung des Zollinformationssystems
§ 119c
Das Zollinformationssystem umfasst folgende Kategorien von Daten:
- 1. Waren;
- 2. Transportmittel;
- 3. Unternehmen;
- 4. Personen;
- 5. Tendenzen bei Betrugspraktiken;
- 6. Verfügbarkeit von Sachkenntnis;
- 7. Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Waren;
- 8. Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln.
Die Daten, die in die Kategorien Z 1 bis 8 eingegeben werden, werden mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt.
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