Unterabschnitt 4
Zollinformationssystem Rechtsgrundlage
§ 119a
Nach Maßgabe des Beschlusses 2009/917/JI über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, ABl. Nr. L 323 vom 10.12.2009 S. 20, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 234 vom 04.09.2010 S. 17, wird ein Zollinformationssystem (ZIS) eingerichtet, um die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Zuwiderhandlungen gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften zu unterstützen.
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