zum Bezugszeitraum vgl. § 48f
Unregelmäßigkeiten im besonderen Verfahren
§ 22.
Treten in einem zollrechtlichen besonderen Verfahren, in dem sich Schaumwein befindet, Unregelmäßigkeiten ein, gilt Art. 87 des Zollkodex sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
