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Artikel X NoVAG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.1.1995

Artikel X

Normverbrauchsabgabegesetz

(Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1995, zu den §§ 1, 2 und 3, BGBl. Nr. 695/1991)

Das Normverbrauchsabgabegesetz, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 681/1994, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Z 1 bis 3 betreffen die Änderungen des Normverbrauchsabgabegesetzes)

  1. 4. Z 1 bis 3 sind auf Vorgänge nach dem Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union *) anzuwenden.

_______________________________

*) Die Kundmachung des Vertrages und seines Inkrafttretens wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

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